Darum darf nicht jeder an der Elektroanlage arbeiten – selbst wenn er's kann
Warum elektrische Anlagen ausschließlich von Elektrofachkräften geprüft und installiert werden dürfen
1. Laien am Strom – eine unterschätzte Gefahr
Viele Bauherren, Sanierer oder technikaffine Personen greifen gerne selbst zu Werkzeug und Phasenprüfer. Doch gerade im Bereich der Elektroinstallation endet das Heimwerken schnell im lebensgefährlichen Bereich. Denn elektrische Anlagen dürfen laut DIN VDE ausschließlich durch qualifizierte Elektrofachkräfte errichtet, geändert, geprüft und gewartet werden. Selbst wenn man es „kann“ – man darf es nicht .
2. Wer ist eine Elektrofachkraft im Sinne der Norm?
Die
DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 sowie die
DIN VDE 0100-600:2017-06 definieren klar, wer als Elektrofachkraft gilt:
Eine Person mit einschlägiger
Ausbildung ,
Berufserfahrung und
Kenntnissen der geltenden Normen , die nachweislich befähigt ist, elektrische Anlagen sicher und vorschriftsgemäß zu errichten und zu prüfen.
Voraussetzungen einer Elektrofachkraft:
- Fachausbildung im Bereich Elektrotechnik
- Kenntnis der aktuellen technischen Normen und Gesetze
- Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 3 / TRBS 1203
3. Die Folgen unsachgemäßer Elektroarbeiten
Wer als Nicht-Fachkraft an elektrischen Anlagen arbeitet, riskiert mehr als nur einen Stromschlag:
- Personengefährdung: durch Berührungsspannung, Lichtbogen, Stromunfälle
- Brandgefahr: durch mangelhafte Verdrahtung, fehlende Schutzorgane
- Haftungsrisiko: strafrechtlich bei Personenschäden
- Versicherungsausschluss: bei Schäden durch nicht fachgerechte Installation
Schon der Anschluss eines Zählerschranks ohne Einhaltung der Trennungsabstände oder Erdungsmaßnahmen kann verheerende Folgen haben.
4. Welche Normen schreiben die Fachkräftepflicht vor?
Die wichtigsten Normen und Vorschriften:
- DIN VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Niederspannungsanlagen
- DIN VDE 0105-100/A1: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): §3 & §14 zu Prüfungen durch befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 3: Prüfung ortsfester Anlagen
- TRBS 1203: Anforderungen an „zur Prüfung befähigter Personen“
Diese Normen sind verbindlich und gelten für private, gewerbliche und öffentliche Gebäude gleichermaßen.
5. Empfehlungen für Betreiber, Bauherren und Unternehmen
Wer mit elektrischen Anlagen zu tun hat – sei es im Neubau, bei der Sanierung oder im Betrieb – sollte folgende Grundsätze beachten:
- Keine Eigenleistung an der Elektroinstallation
- Nur zugelassene Fachbetriebe beauftragen
- Prüfprotokolle und Dokumentation aufbewahren
- Regelmäßige Wiederholungsprüfungen nach VDE durchführen lassen
Fazit: Fachwissen schützt Leben
Strom ist unsichtbar – und gerade deshalb so gefährlich. Eine elektrische Anlage, die optisch einwandfrei aussieht, kann im Fehlerfall tödlich sein. Die Arbeit an solchen Systemen gehört ausschließlich den Händen ausgebildeter Elektrofachkräfte.



